Barrierefreiheit in Frauenhäusern

Jedes Frauenhaus zeigt Informationen zur Barrierefreiheit an. Die wenigsten Frauenhäuser sind barrierefrei oder barrierearm ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern versuchen, die für Sie passende Hilfe und Unterstützung zu finden.

Zögern Sie nicht im Frauenhaus Ihrer Wahl anzurufen und sich genauere Informationen am Telefon geben zu lassen.

Folgende Kriterien haben die Frauenhäuser/ Schutzwohnungen bei den Angaben der Barrierefreiheit berücksichtigt:

 

Checkliste

Gehbehinderung

Basisanforderung in allen Räumen/Aufenthaltsorten:

  • Bewegungsflächen (vor und nach: Türen, Rampen, Aufzug):
    150 x 150 cm (E-Rolli)
    120 x 120 cm (Aktivrollstuhl)
  • Bodenbeläge: eben, rutschfest
  • Bedienelemente (Klingeln, Tasten, Türklinken usw.):
    Höhe: 85-105 cm

Eingang:

  • Stufenlos
  • Schwelle < 3 cm
  • Türbreite: > 90 cm, im Wohnungsinneren > 80 cm
  • Leichtgängige Tür

Rampe:

  • Steigung: maximal 6 %
  • Ab 1 m zu überwindender Höhenunterschied Hublift statt Rampe
  • Länge: wenn länger als 6 m: Zwischenpodest
  • Breite: gefordert sind 120 cm, Radabweiser beidseits als Absturzsicherung

Zimmer, Flure:

  • Durchfahrten mind. 90 cm breit
  • Flure bis 6 m ohne Richtungsänderung:
    mindestens 120 cm, wenn Wendemöglichkeit vor/nach Flur gegeben und ausreichend Bewegungsflächen vor abgehenden Türen gegeben
  • Flure 6 bis 15 m Länge:
    Mindestbreite: 150 cm

Toilette/ Bad:

  • Nach Außen öffnende Tür
  • Umsetzfläche vor WC 150 x 150 cm
  • Bewegungsflächen neben WC Becken:
    > 70 cm tief, von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand
    > 90 cm breit an der Zugangsseite und für Hilfspersonen mindestens 30 cm breit an der gegenüberliegenden Seite
  • Auf beiden Seiten der Toilette tragfähige Haltegriffe
  • Notruf vorhanden:
    z.B. Zugseil (sitzend und auf dem Boden liegend erreichbar)

Küche:

  • Mindesttiefe von 120 cm vor den Küchenmöbeln, für Rollstuhlfahrerin 150 cm
  • Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle idealerweise über Eck
  • Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle für Rollstuhlfahrerinnen
  • Höhenverstellbare Arbeitsflächen
  • Höhenverstellbare Oberschränke
  • Schubladen und Auszüge statt Schränken mit Türen
  • Zu bedienende Geräte (Elektrogeräte, Herd etc.):
    Höhe: 85-105 cm
  • Steckdosen und Lichtschalter in Blenden unterhalb der Arbeitsplatte integriert
  • Herd mit niveaugleichen, nebeneinander angeordneten Kochfeldern
  • 80 cm Breite am Esstisch
  • Unterfahrbarer Tisch von mind. 60 cm Höhe
  • Möglichkeiten für das Rangieren und eine entsprechender Breite zwischen den Standbeinen des Tisches

Treppen:

  • Handlauf auf beiden Seiten
  • Handläufe, die mindestens am Eintritt der ersten Stufe beginnen und bis zum Ende der letzten Stufe reichen. Im Idealfall 30 cm darüber hinaus

Aufzug:

Aufzugstyp 1 (bis 450 kg)

Fahrkorb (B x T) 1000 x 1300 mm, lichte Türbreite 800mm

für folgende Personen:

  • Rollstuhlbenutzerin ohne Begleitperson
  • Rollstuhlbenutzerin mit einem Hand-Rollstuhl oder einem elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klasse nach EN 12184 ohne Begleitperson
  • Personen mit Gehhilfen

Aufzugstyp 2 (bis 630 kg)

Fahrkorb (B x T) 1100x 1400 mm, lichte Türbreite 900mm

für folgende Personen:

  • Rollstuhlbenutzerin mit einer Begleitperson
  • Rollstuhlbenutzerin mit einem Hand-Rollstuhl oder einem elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klassen A oder B nach EN 12184
  • Personen mit Gehhilfen

 

Sehbehinderung/Blindheit

Basisanforderung in allen Räumen/Aufenthaltsorten:

  • Deutliche, starke Kontraste verwendet d.h. Schwarz/Weiß (aber: sehr hart, reinweiß kann blenden)
    • Hell/dunkel
    • Rot/grün und rot/schwarz vermieden, können rot/grün-blinde Menschen nicht unterscheiden!
  • Helle Beleuchtung, aber blendfrei
  • Stolperfallen und Gefahrenstellen vermieden bzw. deutlich gekennzeichnet oder gesperrt
  • Braille (Blinden-/Punktschrift) oder Profilschrift eingesetzt
  • Touchscreen bei z.B. Küchengeräten vermieden

Küche:

  • Halterungen und klare Ordnungssysteme mit tastbarer Brailleschrift markiert
  • Elektronische Geräte mit Bedienelementen, die sich eindeutig ertasten lassen
  • Geräte mit akustischen Signalen verwendet

Eingang/Türen:

  • Kontrastreich gestaltet
  • Türrahmen/Lichtschalter/Bedienelemente bei hellen Wänden mit dunkler Farbe umrandet

Treppen:

  • Handläufe, die mindestens am Eintritt der ersten Stufe beginnen und bis zum Ende der letzten Stufe reichen. Im Idealfall 30 cm darüber hinaus
  • Nach hinten unterlaufbare Treppen abgesichert, s. oben
  • Treppenstufen markiert
  • Jeweils ein kontrastreicher Streifen auf Setz- und Trittstufe mindestens an der ersten und letzten Stufe jeder Treppe

 

Hörbehinderung/Taubheit

Zwei-Sinne-Prinzip verwendet, d.h. Informationen für mindestens zwei Sinne (z.B. sichtbar und hörbar) zur Verfügung gestellt:

  • Lichtklingeln verwendet (Telefon, Türklingel, Feuermelder, Alarm, etc.)
  • Küchen- und sonstige Geräte mit Lichtsignal verwendet

 

Assistenz- und Pflegebedarf

  • Bei Assistenz und Pflegebedarf ist eine Aufnahme der begleitenden Person möglich.