Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser wurde 1980 gegründet. Seitdem setzt sie sich engagiert gegen Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder ein.

  • Die ZIF ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig, hat ein feministisches und rassismuskritisches Selbstverständnis und arbeitet parteilich für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.
  • Die ZIF finanziert sich ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge der in ihr organisierten Frauenhausvereine und Spenden.
  • Die ZIF koordiniert und moderiert den politischen und den fachlich-konzeptionellen Austausch der Autonomen Frauenhäuser.
  • Die ZIF ist die Stimme der Autonomen Frauenhäuser auf bundespolitischer Ebene und verfasst in deren Auftrag Stellungnahmen und Pressemitteilungen zu den Themen Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Mädchen und Jungen und die Situation der Frauenhäuser.
  • Die ZIF ist national und international vernetzt.

 

Gewalt gegen Frauen:

Jede gewaltbetroffene Frau und deren Kinder müssen einen sicheren, schnellen und unbürokratischen Zugang zu Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus/ Schutzwohnung haben. Gewalt gibt es in vielen Formen, körperlich erlebte Gewalt ist oft nur die (sichtbare) Spitze einer Gewalteskalation.

Mehr Informationen:

https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen/#gewaltgegenfrauen

 

Gewalt gegen Kinder:

Gewalt gegen Mütter hat Auswirkungen auf Kinder. Oft sind sie auch selbst direkt von der Gewalt betroffen. Sie benötigen mit ihren Müttern gemeinsam Schutz vor der erlebten Gewalt und brauchen ebenso einen sicheren Raum und Zeit zum Verarbeiten des Erlebten. Frauenhäuser sind daher auch Kinderschutzhäuser. Oft gibt es in Frauenhäusern eigene Ansprechpartnerinnen für die Kinder, die sich Zeit nehmen für die Bedürfnisse und Wünsche der Mädchen und Jungen.

Mehr Informationen:

https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen/#gewaltmaedchenjungen

 

Sorge- und Umgangsrecht:

Wenn gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus/ Schutzwohnung ziehen, sind oft auch Fragen des Sorge- und Umgangsrechts zu klären. Sicherheit und Schutz der Frauen und Kinder müssen dabei im Mittelpunkt stehen.

Mehr Informationen:

https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen/#sorge

 

Frauenhaus-Finanzierung:

Frauenhäuser/ Schutzwohnungen sind bundesweit sehr unterschiedlich finanziert. Gewaltschutz funktioniert nur, wenn jede gewaltbetroffene Frau und deren Kinder sicher, schnell und unbürokratisch Zugang zu Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus/ Schutzwohnung erhält. Die Einkommenssituation der gewaltbetroffenen Frau darf nicht über die Aufnahme in einem Frauenhaus/ Schutzwohnung entscheiden.

Mehr Informationen:

https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen/#finanzierung