Über uns
Die ZIF gibt es seit dem Jahr 1980.
ZIF ist die Abkürzung für:
Zentrale Informations-Stelle Autonomer Frauen-Häuser.
Die ZIF macht sich gegen Gewalt gegen Frauen stark.
Und die ZIF kümmert sich darum:
Dass Frauen und ihre Kinder Hilfe bekommen können.
Wenn sie Gewalt erleben.
Zum Beispiel: In der Familie.
Die ZIF gehört:
- Zu keiner Partei
- und zu keiner Kirche.
Die ZIF denkt:
Dass alle Menschen gleich viel wert sind.
- Egal, ob es Frauen sind,
- egal, ob es Männer sind
- und egal aus welchem Land die Menschen kommen.
Deshalb findet die ZIF Rassismus falsch.
Die ZIF ist ein großer Verein.
Viele andere Frauen-Haus-Vereine sind in dem Verein Mitglied.
Sie bezahlen Mitglieds-Beiträge an den Verein ZIF.
Und der Verein ZIF bekommt Spenden von vielen Menschen.
Damit die ZIF gute Arbeit machen kann.
Gewalt gegen Frauen
Zum Beispiel:
- In Frauen-Häusern
- oder Schutz-Wohnungen.
Gewalt hat viele Gesichter.
Das bedeutet:
Gewalt kann ganz verschieden sein.
Körperliche Gewalt können die Menschen oft sehen.
Aber oft haben die Frauen und Kinder
vorher schon andere Gewalt erlebt.
Das alles ist Gewalt.
Und kein Mensch darf diese Sachen
mit einem anderen Menschen machen.
Hier können Sie noch mehr Informationen
über das Thema Gewalt lesen:
https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen/#gewaltgegenfrauen
Gewalt gegen Kinder
In vielen Frauen-Häusern gibt es Mitarbeiterinnen,
die sich besonders um die Kinder kümmern.
Die Mitarbeiterinnen wissen viele Sachen darüber.
Wie sie Kindern helfen können.
Wenn die Kinder Gewalt erlebt haben.
Hier können Sie noch mehr Informationen
über das Thema Gewalt gegen Kinder lesen:
https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen/#gewaltmaedchenjungen
Sorge-Recht und Umgangs-Recht für Kinder
Über das Sorge-Recht und das Umgang-Recht
muss gesprochen werden.
Zum Beispiel mit dem Jugend-Amt.
Wenn Frauen mit ihren Kindern in einem Frauen-Haus leben.
Oder wenn sie in einer Schutz-Wohnung wohnen.
Es ist wichtig:
Dass gute Regeln für das Sorge-Recht
und das Umgangs-Recht gemacht werden.
Bei den Regeln muss aber besonders darauf ge-achtet werden:
- Auf den Schutz
- und die Sicherheit von Müttern und ihren Kindern.
Zum Beispiel:
Ein Mann hat seine Frau und seine Kinder geschlagen.
Dann darf der Mann seine Kinder vielleicht nur treffen:
Wenn eine Mitarbeiterin vom Jugend-Amt dabei ist.
Hier können Sie noch mehr Informationen
über das Thema Sorge-Recht und Umgangs-Recht lesen:
https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen/#sorge
Geld für die Frauen-Häuser und die Schutz-Wohnungen
Manche Frauen-Häuser bekommen Geld von der Stadt.
Oder die Schutz-Wohnungen
bekommen Geld vom Bundes-Land.
Oft müssen sich die Mitarbeiterinnen auch darum kümmern:
Dass sie Spenden von den Menschen bekommen.
Das ist in allen Bundes-Ländern ganz verschieden.
Wichtig ist!
Alle Frauen und ihre Kinder müssen Schutz bekommen.
Und sie müssen Hilfe bekommen.
Wenn sie Gewalt erlebt haben.
- Egal, ob sie wenig Geld haben.
- Oder ob sie viel Geld haben.
Geld darf nicht wichtig sein:
Wenn Menschen Hilfe brauchen.
Hier können Sie noch mehr Informationen
über das Thema Geld für Frauen-Häuser lesen: