Familien-Gesetz

Das Gesetz heißt in schwerer Sprache:
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die Abkürzung dafür ist: FamFG.
In dem Familien-Gesetz stehen viele Regeln dazu:


Familien-Gesetz
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